ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DES GEBURTSHAUSES SCHWABMÜHLHAUSEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für den Vertrag zwischen dem Geburtshaus Schwabmühlhausen und dem/der Kursteilnehmer/innen (nachfolgend: Vertragspartner) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Kurse im Geburtshaus Schwabmühlhausen müssen schriftlich per Mail gebucht werden. Es erfolgt die Buchungsbestätigung ebenfalls schriftlich per Mail.
Der Vertrag zwischen dem Geburtshaus Schwabmühlhausen und dem Vertragspartner kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
§ 3 INHALT UND DURCHFÜHRUNG DES VEREINBARTEN KURSES
1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Kursprogramm. Das Geburtshaus Schwabmühlhausen behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen der Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Kursinhalte ohne seine/ihre Zustimmung an die Bedürfnisse des Kurses anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten, Änderungen im Rahmen des Kursleiterinneneinsatzes sowie die Absage von Kursen.
2. Die Anmeldung zu einem Kurs kann bis zu vierzehn Tagen nach Kursanmeldung ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf in jedem Fall der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, unerheblich aus welchem Grund, ist die volle Gebühr zu entrichten.
3. Das Geburtshaus Schwabmühlhausen behält sich vor, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmer/innen/zahl (3 Paare) den Kurs bis zu vierzehn Tagen vor Beginn abzusagen. Eine Haftung für eventuelle Schäden, die aus dieser Absage resultieren könnten, wird ausgeschlossen.
§ 4 ZAHLUNG
Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigungsversand die Kursgebühren eingegangen sind. Sollte nach 7 Tagen noch kein Gebühreneingang erfolgt sein, behält sich das Geburtshaus vor, den Platz, ohne Angabe von Gründen, an eine andere Anwärterin zu vergeben.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Vertragspartnern von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die für jeden Kurs erhobene Verwaltungsgebühr entspricht einem freiwilligen, zusätzlichen Beitrag von Seiten des Vertragspartners und beruht auf der Basis, Kosten zu decken und meine Leistungen wie gehabt, anbieten zu können.
§ 5 ERHEBUNG, NUTZUNG UND VERARBEITUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN
Das Geburtshaus Schwabmühlhausen speichert und verarbeitet bei allen Vertragspartnern personenbezogene Daten elektronisch. Bei Kursen, die über die Hebammengebührenverordnung abgerechnet werden, speichert die Hebamme personenbezogene Daten in automatisierten Dateien und leitet diese auf elektronischem Weg an die zentrale Abrechnungsstelle weiter. Datenschutzrechtliche Vorschriften werden dabei eingehalten.
Die Anmeldung umfasst das ausdrückliche Einverständnis der Vertragspartner hiermit.
§ 6 WIDERRUFSRECHT
Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. E-Mail, Brief, Fax) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Geburtshaus Schwabmühlhausen
Schützenstrasse 3
86853 Schwabmühlhausen
[email protected]
§ 7 HAFTUNG
Für die Haftung des Geburtshauses Schwabmühlhausen hinsichtlich jeder Form verschuldensabhängiger Haftung einschließlich deliktischer Anspruchsgrundlagen gilt: Das Geburtshaus haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf Arglist des Geburtshauses einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Geburtshaus haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Das Geburtshaus haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet das Geburtshaus im Übrigen nicht. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 8 SCHRIFTFORM/SONSTIGES
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Geburtshaus Schwabmühlhausen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 9 GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand ist Augsburg.